Geld-Zurück-Vorteil für Swimmingpoolhäuser

Wenn man schon ein hochwertiges Ferienhaus mit eigenem Innenswimmingpool mietet, dann sollte man auch die Gewähr erhalten, dass der Urlaub von Anfang an gelingt. Für alle Ferienhäuser mit Innenswimmingpool gilt deshalb der „Geld-Zurück-Vorteil“, die folgendes beinhaltet: Sollte ein Ferienhaus nicht funktionstüchtig sein, Sie dies vor Ort sofort bei NOVASOL reklamiert haben und innerhalb von 24 Stunden von NOVASOL keine Abhilfe geleistet werden, erhalten Sie den ausstehenden Mietpreis zurück.

Dies heißt im Einzelnen folgendes:

  • ”Nicht funktionstüchtig” bedeutet hier eine wesentliche Beeinträchtigung des Urlaubs; der Swimmingpool funktioniert nicht oder die Heizung ist ausgefallen.
  • Der ”Geld-Zurück-Vorteil” bezieht sich immer auf die beeinträchtigte Mietperiode vom Tag, an dem die Reklamation vor Ort entgegengenommen wurde.
  • Der Kunde eines NOVASOL Swimmingpoolhauses kann sich im Fall, dass das Swimmingpoolhaus nicht funktionstüchtig ist, immer dafür entscheiden, entweder den Urlaub vorzeitig zu beenden und für die offene Mietperiode das Geld zurück zu erhalten oder ein anderes Ferienhaus zu wählen.
  • Für den Gast entstehen keine Extrakosten für die Endreinigung.
  • Falls das neue Ferienhaus im Preis günstiger ist, erhalten Sie die Differenz zurückerstattet.
  • ”Swimmingpoolhaus” heißt immer ein Ferienhaus mit Innenswimmingpool.

Ausgenommen es handelt sich um eine Stornierung gemäß den Bedingungen des Stornierungsservices. Weitere Informationen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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