Einreisebestimmungen
Alle aufgeführten Informationen sind zur Zeit gültige Regeln für Deutsche Staatsangehörige. Folgende Informationen stammen von den Internetseiten des Auswärtiges Amtes. Kurzfristige Änderungen können nicht ausgeschlossen werden.
EU Mitgliedsstaaten...
...und Vertragsparteien des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs.
Alle sind Vertragsparteien des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Deutsche können demnach mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem gültigen Bundespersonalausweis einreisen. Als Reaktion auf die Anschläge in London vom 7. Juli 2005 wurden bis auf weiteres stichprobenartige Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland wieder eingeführt.
Deutsche Kinderpässe werden uneingeschränkt anerkannt; Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind.
Dänemark
Deutsche Staatsangehörige können mit gültigem Reisepass oder Personalausweis sowie mit vorläufigem Reisepass nach Dänemark einreisen. Kinder können bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr mit Kinderausweis bzw. Kinderpass oder mit Eintragung in den Reisepass der Eltern nach Dänemark einreisen. Ferner werden auch die seit dem 01.11.2007 für Kinder ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr ausgestellten Personalausweise als Reisedokumente anerkannt. Kinderausweise, die ein Ausstellungsdatum bis zum 31.10.2004 besitzen, konnten bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr auch ohne Lichtbild ausgestellt werden und sind auch weiterhin ohne Lichtbild gültig. Kinderausweise werden für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr ohne Lichtbild anerkannt.
Schweden
Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass, Personalausweis, vorläufigem Reisepass oder vorläufigem Personalausweis nach Schweden einreisen. Für Kinder bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweis, Kinderreisepass oder mit Eintragung in den Reisepass eines Elternteils möglich.
Alle Einreisedokumente müssen bei Einreise und für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Das Reisedokument für Ausländer mit gültiger deutscher Aufenthaltserlaubnis wird anerkannt.
Für alleine oder in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reisende Minderjährige gibt es keine besonderen Vorschriften.
Norwegen
Deutsche Staatsangehörige dürfen sich bis zu drei Monaten in Norwegen aufhalten und benötigen zum Aufenthalt einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr genügt ein Kinderausweis oder der Eintrag in den Reisepass eines Elternteils. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr können auch mit dem seit 2004 ausgestellten Kinderreisepaß einreisen.
Viele norwegische Behörden und z.B. Banken erkennen den Personalausweis nicht an. Es empfiehlt sich daher für einen längeren Aufenthalt mit dem Reisepass einzureisen.
Kroatien
Für die Einreise nach Kroatien ist ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis erforderlich. Ein vorläufiger Personalausweis wird nicht anerkannt. Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen besteht keine Visumspflicht (sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird).
Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt. Nach den geltenden kroatischen Vorschriften ist auch für Kinder ein Ausweis mit Lichtbild vorgeschrieben. Die Eintragung von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ebenfalls ausreichend. Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten.
Das Einreisedokument (Personalausweis / Pass / Kinderausweis) muss für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Schweiz
Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass, vorläufigem Reisepass oder mit Personalausweis in die Schweiz einreisen. Für Kinder bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweis möglich. Kinder können auch mit dem seit 2004 ausgestellten Kinderreisepass für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr oder mit Eintragung in den Reisepass eines Elternteils einreisen.
Auch bis zu einem Jahr abgelaufene Reisepässe (nicht abgelaufene vorläufige Reisepässe!) oder Kinderausweise sowie gültige vorläufige Personalausweise werden anerkannt. Die seit 2004 ausgestellten Kinderreisepässe müssen bei der Reise in die Schweiz gültig sein.
Quelle: Auswärtiges Amtes